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Handverletzung kein Grund für Verpassen einer Frist1 min read

September 24, 2026 < 1 min read
EUV News

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Handverletzung kein Grund für Verpassen einer Frist1 min read

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Ein Anwalt, der an der Hand verletzt ist und nur eingeschränkt tippen kann, darf deshalb keine Berufungsbegründungsfrist verpassen. Nach Ansicht des OLG München hätte er den Schriftsatz diktieren, rechtzeitig für Vertretung sorgen oder um eine erneute Fristverlängerung bitten können. Weiterlesen