Wer regelt das Homeoffice? LAG Düsseldorf bestätigt Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für mobile Arbeit1 min read
Reading Time: < 1 minuteDas LAG Düsseldorf hat die Einsetzung einer Einigungsstelle auf Ebene des Gesamtbetriebsrats zur Ausgestaltung mobiler Arbeit bestätigt. Der Gesamtbetriebsrat war dabei nicht offensichtlich unzuständig, weil der Arbeitgeber sich unternehmensweit für ein einheitliches Regelungsregime entschieden hatte – dokumentiert durch eine konzernweite Policy, standardisierte Einzelverträge und eine unternehmenseinheitliche Erfassungssoftware. Individualvertragliche Homeoffice-Vereinbarungen stehen dieser Zuständigkeit nach Auffassung des Gerichts nicht entgegen. Weiterlesen



