Altersdiskriminierung wegen der Formulierung „Digital Natives“ in Stellenanzeige1 min read
Reading Time: < 1 minuteWer in einer Stellenanzeige Bewerberinnen und Bewerber ansprechen will, die fit im Umgang mit digitalen Technologien sind, sollte dies altersunabhängig formulieren. Wenn in einer Stellenausschreibung explizit „Digital Natives“ gesucht werden, bezieht sich die Suche allerdings auf Mitarbeitende, die einer Generation entstammen, die von Kindesbeinen an die digitale Sprache von Computer, Videospielen und Internet verwendet. Das stellte das LAG Baden-Württemberg fest und sah in der Formulierung ein Indiz für die Benachteiligung älterer Bewerberjahrgänge. Im vorliegenden Fall führte dies zu einer Entschädigungszahlung von 7.500 Euro an einen abgelehnten Bewerber. Weiterlesen



