Probezeitkündigung unwirksam wegen widersprüchlichen Verhaltens des Arbeitgebers1 min read
Reading Time: < 1 minuteEin Vorgesetzter teilte einem Mitarbeiter kurz vor Ende seiner sechsmonatigen Probezeit mit, dass er „selbstverständlich“ übernommen werde. Wenig später wurde dem Mitarbeiter aber dennoch gekündigt – innerhalb der Probezeit. Das LAG Düsseldorf urteilte: Diese Kündigung ist treuwidrig und daher unwirksam.
Der Kläger war seit Juni 2023 als Wirtschaftsjurist bei einer Rückversicherung der Öffentlichen Versicherer beschäftigt. Sein Anstellungsvertrag sah eine sechsmonatige Probezeit vor. Kurz vor Ende der Probezeit teilte der Dienstvorgesetzte – ein Prokurist und Abteilungsleiter – dem Kläger mit, er habe eine Anfrage der Personalabteilung erhalten, ob dieser nach Ablauf der Probezeit übernommen werden solle. Anschließend erklärte der Vorgesetzte: „Das tun wir natürlich.“ Weiterlesen



