Sexuelle Belästigung durch Betriebsratsmitglied – (K)Ein Grund zur Kündigung?1 min read
Reading Time: < 1 minuteNach einem Beschluss des LAG Düsseldorf stellen sexuelle Belästigungen von Kolleginnen zwar einen „an sich“ geeigneten außerordentlichen Kündigungsgrund dar. Dennoch ist eine abschließende Interessenabwägung auch in derartigen Fällen unverzichtbar. Aus den Umständen des Einzelfalls kann sich ergeben, dass das Fehlverhalten des Arbeitnehmers – auch bei Verwirklichung eines Straftatbestandes – den Arbeitgeber nur zu einer Abmahnung berechtigt. Auch für einen Ausschluss des Mitarbeiters aus dem Betriebsrat ist kein Raum, wenn die Belästigung nicht unter Missbrauch der Amtsstellung oder mit sonstigem Bezug zum Betriebsratsamt erfolgt. Weiterlesen



