Sturz beim Kaffeeholen kann Arbeitsunfall sein1 min read
Reading Time: < 1 minuteDer Weg zur Kaffeemaschine im Betrieb ist regelmäßig nicht unfallversichert. Er kann es aber sein, wenn der Weg zur Kaffeemaschine frisch gewischt ist und hierdurch eine besondere betriebliche Gefahrenlage geschaffen wurde.
Die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Unfall am Arbeitsplatz als Arbeitsunfall zu qualifizieren ist und damit unter die gesetzliche Unfallversicherung fällt, führt zu immer neuen Einzelfallentscheidungen. Das Kaffeeholen wird in der Rechtsprechung regelmäßig als eigenwirtschaftliche Verrichtung zum Zwecke der Befriedigung eines persönlichen Grundbedürfnisses bewertet. Damit dient das Kaffeeholen im Normalfall nicht betrieblichen Zwecken und unterfällt nicht der gesetzlichen Unfallversicherung (BSG, Urteil v. 31.3.2022, B 2 U 5/20 R). Es gibt jedoch Sonderfälle, in denen dies anders sein kann. Weiterlesen



