Druckkündigung – Anforderungen an Fürsorgepflichten des Arbeitgebers1 min read
Reading Time: < 1 minuteDas LAG Niedersachsen hatte sich mit der Frage zu befassen, ob ein Unternehmen vor Ausspruch einer Druckkündigung alles Zumutbare unternommen hat, um den Druck der Belegschaft auf die Entlassung eines langjährig beschäftigten schwerbehinderten Arbeitnehmers abzuwehren. Die Entscheidung verdeutlicht die hohen Anforderungen, die an die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers im Zusammenhang mit einer Druckkündigung gestellt werden. Weiterlesen



