Handverletzung kein Grund für Verpassen einer Frist1 min read
Reading Time: < 1 minuteEin Anwalt, der an der Hand verletzt ist und nur eingeschränkt tippen kann, darf deshalb keine Berufungsbegründungsfrist verpassen. Nach Ansicht des OLG München hätte er den Schriftsatz diktieren, rechtzeitig für Vertretung sorgen oder um eine erneute Fristverlängerung bitten können. Weiterlesen



