Arbeitsgericht: Lohnabrechnung darf digital sein1 min read
Reading Time: < 1 minuteDas Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt hat Unternehmen die Digitalisierung ihrer Personalverwaltung erleichtert. Nach einem am 28.1. verkündeten Urteil müssen die Beschäftigten es akzeptieren, wenn sie ihre Lohnabrechnung nicht mehr in Papierform, sondern über ein elektronisches Postfach erhalten (Az. 9 AZR 48/24). Im Streitfall hatten sich ein Lebensmitteldiscounter und sein Betriebsrat darauf geeinigt, für alle Beschäftigten ein digitales Mitarbeiterpostfach einzurichten, in das alle Personaldokumente geschickt werden. Der Arbeitgeber sollte den Beschäftigten ermöglichen, ihr Postfach ohne eigenen Computer einzusehen und Unterlagen auszudrucken. Dagegen klagte eine Verkäuferin. Sie bestand darauf, die Lohnabrechnungen in Papierform zu erhalten.