Dokumente mit großen Datenmengen jetzt auch auf USB-Stick einreichbar1 min read
Reading Time: < 1 minuteSchriftsätze, die die Übertragungsgrenzen des beA überschreiten, dürfen seit dem 30.7.2025 auch auf USB-Stick bei Gericht eingereicht werden. Die neue ERVB 2025 ergänzt CD und DVD um einen weiteren digitalen Datenträger.
Die Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) sieht vor, dass bei Gericht seit 2023 maximal 1.000 Dateien und maximal 200 Megabyte in einer Nachricht elektronisch eingereicht werden können. Werden diese Höchstgrenzen überschritten, sind die Dokumente auf einem digitalen Datenträger einzureichen. Seit Ende Juli können nun dafür nicht wie bisher nur CD oder DVD, sondern auch USB-Speichermedien verwendet werden. Weiterlesen



