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Fristlose Kündigung eines Betriebsrats wegen Drogenverdachts1 min read

Januar 6, 2025 < 1 min read
EUV News

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Fristlose Kündigung eines Betriebsrats wegen Drogenverdachts1 min read

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Einem freigestellten Betriebsrat wurde fristlos gekündigt. Der Arbeitgeber warf ihm vor, während der Arbeitszeit Kokain konsumiert zu haben. Die Verdachtskündigung erklärte das LAG Niedersachsen für rechtmäßig.

Harte Drogen im Betriebsratsbüro? Oder doch Schnupftabak? In manchen Fällen reicht auch der dringende Verdacht einer schwerwiegenden arbeitsrechtlichen Pflichtverletzung für eine fristlose Kündigung aus. Das gilt auch dann, wenn der Mitarbeitende, dem die Pflichtverletzung vorgeworfen wird, ein freigestelltes Betriebsratsmitglied ist.

Nach § 15 Abs. 1 KSchG ist die Kündigung eines Betriebsratsmitglieds nur zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, die den Arbeitgeber zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigen und die Zustimmung des Gremiums vorliegt. Im konkreten Fall bestritt der Betriebsrat, Kokain im Betrieb konsumiert zu haben. Das LAG Niedersachsen hielt die Voraussetzungen für eine Verdachtskündigung jedenfalls für erfüllt. Weiterlesen