Höchstalter 70 Jahre für Geschäftsführer ist keine Diskriminierung1 min read
Reading Time: < 1 minuteDie Festlegung des Höchstalters für Geschäftsführer auf 70 Jahre in der Satzung einer Kapitalgesellschaft ist keine Altersdiskriminierung. Es gilt der Grundsatz der Privatautonomie.
Das OLG Frankfurt misst der Satzungsautonomie von Kapitalgesellschaften in einer aktuellen Entscheidung einen hohen Rang zu. Eine Beschränkung der Privatautonomie einer Kapitalgesellschaft durch die Regelungen des AGG komme nur bei einer unsachlichen Diskriminierung in Betracht. Weiterlesen



