Müssen Gerichtstermine verlegt werden, wenn der Anwalt Urlaub macht?1 min read
Reading Time: < 1 minuteDie Verhinderung eines Prozessbevollmächtigten infolge eines zum Zeitpunkt einer gerichtlichen Ladung bereits gebuchten Urlaubs ist bei einem Einzelanwalt regelmäßig ein zwingender Verlegungsgrund.
Nach einer Entscheidung des VGH Baden-Württemberg führt die Weigerung eines Gerichts, dem Antrag eines als Einzelanwalt tätigen Prozessbevollmächtigten zu entsprechen, einen gerichtlich angesetzten Termin wegen eines zum Zeitpunkt des Zugangs der Ladung bereits gebuchten Urlaubs zu verlegen, regelmäßig zur Verletzung des von der Verfassung geschützten Rechts auf rechtliches Gehör der von dem Anwalt vertretenen Prozesspartei. Weiterlesen



