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„Natürlich übernehmen wir Sie nach Ihrer Probezeit!“ – Kündigung folgte1 min read

Oktober 14, 2025 < 1 min read
EUV News

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„Natürlich übernehmen wir Sie nach Ihrer Probezeit!“ – Kündigung folgte1 min read

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Erklärt ein Vorgesetzter, der zugleich Prokurist und Führungskraft für Personalfragen ist, einem Mitarbeiter kurz vor Ende der Probe- und Wartezeit, dass er „natürlich“ übernommen werde, und spricht dieser Vorgesetzte kurz darauf eine Probezeitkündigung aus, obwohl keine Vorkommnisse vorgefallen sind, die den Meinungsumschwung sachlich nachvollziehbar erscheinen lassen, so verhält er sich widersprüchlich. Die Kündigung erweist sich deshalb als treuwidrig und ist gemäß § 242 BGB nichtig. Weiterlesen