Streit um Abschaffung einer bezahlten Frühstückspause1 min read
Reading Time: < 1 minuteMit einer Regelung in einer Betriebsvereinbarung beendete ein Arbeitgeber die jahrelange Praxis einer täglichen 15-minütigen bezahlten Frühstückspause. Diese Bestimmung war wegen Verstoßes gegen die tarifliche Regelungssperre unwirksam, entschied das BAG.
Ein tarifgebundener Arbeitgeber muss auf die tarifliche Regelungssperre nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG achten, wenn mit dem bestehenden Betriebsrat eine Betriebsvereinbarung schließt. Nach dieser Vorschrift können Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen, die durch Tarifvertrag geregelt sind, grundsätzlich nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. Im vorliegenden Fall ging es um eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung, mit der ein Arbeitgeber eine jahrelang gewährte, bezahlte Frühstückspause abschaffen wollte. Weiterlesen



