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Unwirksame Versetzung aus dem Homeoffice1 min read

Dezember 16, 2024 < 1 min read
EUV News

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Unwirksame Versetzung aus dem Homeoffice1 min read

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Die Versetzung eines Arbeitnehmers an einen 500 km weit entfernten Standort, verbunden mit dem Widerruf, im Homeoffice zu arbeiten, hielt das LAG Köln für unwirksam.

Arbeitgeber können festlegen, ob Mitarbeitende ihre Tätigkeit vor Ort im Betrieb erbringen müssen oder im Homeoffice arbeiten dürfen. Der Widerruf einer einmal gegebenen Erlaubnis, vom Homeoffice aus zu arbeiten, ist eine Ausübung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts – und als solche am Erfordernis billigen Ermessens zu überprüfen, hat das LAG Köln festgestellt. Im konkreten Fall habe der Arbeitgeber mit der Versetzung auf einen Präsenzarbeitsplatz die Grenze billigen Ermessens überschritten. Weiterlesen