Urlaubsansprüche bei Mutterschutz und Beschäftigungsverbot1 min read
Reading Time: < 1 minuteWenn das Arbeitsverhältnis endet, haben Mitarbeiterinnen Anspruch darauf, dass noch offener Resturlaub sowie Urlaubstage, die während des Mutterschutzes oder eines durchgehenden Beschäftigungsverbots entstanden sind, ausbezahlt werden. Das gilt auch dann, wenn sie in dieser Zeit nicht gearbeitet haben. Weiterlesen



