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Weniger Bonus wegen Elternzeit1 min read

Januar 6, 2026 < 1 min read
EUV News

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Ein Arbeitgeber durfte die Bonusleistung für einen Arbeitnehmer anteilig für Zeiten, in denen er in Elternzeit war, kürzen. Das entschied das BAG. Dies sei unabhängig davon, ob das vereinbarte Ziel erreicht wurde, da die variable Vergütung an die Arbeitsverpflichtung geknüpft sei.

Der arbeitsrechtliche Grundsatz „Ohne Arbeit kein Lohn“ bezieht sich auf die gegenseitigen Verpflichtungen im Arbeitsverhältnis, wonach der Arbeitgeber üblicherweise nur dann Vergütung bezahlt, wenn der Arbeitnehmer seine Leistung erbringt, also arbeitet. Doch bekanntermaßen muss der Arbeitgeber oftmals auch ohne Arbeit des Arbeitnehmers den Lohn zahlen, beispielsweise während des bezahlten Urlaubs, während Mutterschutz oder Krankheitszeiten, an Feiertagen oder bei Freistellungen. Weiterlesen